Kommentar:
Mit der Proklamation des Kaisertums Österreich am 11. August 1804 erhielten die bis dahin nur in der Person des Landesfürsten zusammengehaltenen österreichischen Erbländer auch eine staatsrechtliche Klammer. Gleichzeitig bestand jedoch noch das Heilige Römische Reich deutscher Nation parallel weiter. Seinen bildlichen Ausdruck fand dieses doppelte Kaisertum in den neu gestalteten Wappen mit den beiden ineinander geschachtelten Doppeladlern und den übereinander gestellten beiden Kronen, der deutschen bzw. ottonischen Reichskrone und der österreichischen Reichskrone (habsburgische Hauskrone/1602). Dazu kam der erstmals als Gesamtstaatssymbol verwendete rot-weiß-rote Bindenschild.
Blasonierung:
Ein schwarzer zweiköpfiger und nimbierter Adler mit goldenen Schnäbeln und heraus geschlagenen roten Zungen, im rechten Fang Szepter und Schwert, im linken den kaiserlichen Reichsapfel haltend, über beiden Köpfen schwebend die Deutsche Reichskrone. Über dem Mittelschild ruht die stilisierte österreichische Kaiserkrone (habsburgische Hauskrone). Im goldenen Mittelschild schwebt ein schwarzer zweiköpfiger und zweigekrönter Adler mit goldenen Schnäbeln und heraus ragenden roten Zungen, im rechten Fang ein Schwert, im linken den kaiserlichen Reichsapfel. Der auf die Brust des Adlers gelegte Herzschild enthält den rot-weiß-roten Bindenschild. Der Mittelschild wird von der Ordenskette vom goldenen Vlies und mit dem Band des Maria-Theresien-Ordens umgeben.
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